Jugendhilfe - Sie können bei uns Ambulante Erziehungshilfen erhalten
Die gesetzliche Grundlage ist der § 27 (2), SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Einen Antrag auf diese Hilfen stellen Sie zuerst beim Jugendamt.
Unsere Angebote sind
- § 30 Erziehungsbeistandschaft
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die bei ihrer Herkunftsfamilie oder bereits allein leben und Unterstützung bei Entwicklungsproblemen brauchen, können diese Hilfe erhalten. Dabei werden die Familien und das soziale Umfeld, soweit möglich, mit einbezogen. - § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Hier finden bei uns besonders die Familien Hilfe, bei denen Vater oder/und Mutter an einer psychischen Erkrankung leiden und alleine, ohne Unterstützung, ihren (Erziehungs-)Alltag nicht ausreichend bewältigen können. Auch wenn Ihre Familie sozial benachteiligt ist bzw. besondere soziale Probleme und dadurch Beeinträchtigungen hat, können Sie diese Hilfe erhalten. - § 35a Eingliederungshilfe
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die eine seelische Störung haben, können diese Hilfe erhalten. Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll nicht beeinträchtigt sein. Schon bevor ein junger Mensch erkrankt soll es Hilfe geben und eine drohende seelische Behinderung soll dadurch verhindert werden. - § 41 Hilfen für junge Volljährige
Wenn Sie volljährig und noch sehr jung sind und wegen einer psychischen Erkrankung im Alltag nicht oder nicht alleine zurechtkommen, können Sie diese Hilfen erhalten. Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaftsoll soll nicht beeinträchtig sein. Die Hilfe richtet sich nach dem Alter und der Lebenssituation.
Sie erhalten intensive Beratung, Begleitung und Unterstützung und erarbeiten so mit uns Lösungen von Alltagsproblemen und bewältigen Konflikte. In der Regel ist die Hilfe für einen längeren Zeitraum gedacht. Hierfür wird gemeinsam mit dem Jugendamt ein Hilfeplan erarbeitet. Im Vordergrund steht das Kindeswohl.
Wie Sie diese Hilfen erhalten können
Die Voraussetzung für die Ambulanten Erziehungshilfen ist ein Antrag der Eltern und die Aufstellung eines Hilfeplans. Der Antrag ist beim Jugendamt zu stellen. Es entscheidet darüber, ob die Hilfe bewilligt wird und welche Einrichtung Ihnen die Hilfe geben soll. Im Fachbereich Jugend und Soziales (Jugendamt), Jugendhilfe und dort im Allgemeinen Sozialen Dienst des Wetteraukreises kann der Antrag gestellt werden.
Mehr Informationen zur Teilhabeleistung sowie ein Antragsformular zum Download gibt es auf der Seite Eingliederungshilfe Steuerung der Fachstelle 3.3.4 des Wetteraukreises.
Regionale Diakonie Oberhessen
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