Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind schwanger und haben Fragen?
Allein, in Begleitung oder als Familie können Sie bei uns mit erfahrenen Mitarbeiterinnen sprechen. Sie erhalten fachlichen Rat in allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung, Partnerschaft, Sexualität und Schwangerschaftskonflikt. Die Beratung umfasst soziale und psychologische Fragen, Umgang mit Behörden und Institutionen, rechtliche und medizinische Fragen.
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Gerne können Sie sich auch online mit Fragen an uns wenden. Ihr Anliegen bleibt dabei anonym und wird über ein besonders geschütztes Webmail-Formular bearbeitet. Nutzen Sie dafür bitte diesen geschützten Mailzugang, über den Sie Ihr Anliegen unmittelbar einer Beratungsperson mitteilen können: Beratung und Hilfe. Online. Anonym. Sicher.
Netzwerk Frühe Hilfen im Wetteraukreis
Schwangere und Eltern können im Wetteraukreis Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen erhalten. Sie finden Hilfen für Familien wie zum Beispiel den Notmütterdienst, Familienhebammen, elternbegleitende Dienste, Familienzentren etc. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Frühen Hilfen. Es gibt auch eine Website, auf der alle Angebote der Netwerkpartner:innen dargestellt werden Angebote als Übersicht
Netzwerk Frühe Hilfen im Vogelsbergkreis
Schwangere und Eltern können im Vogelsbergkreis Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen erhalten. Sie finden dort Angebote für Schwangere, werdende Eltern und junge Familien mit Kindern bis 3 Jahren.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Familienservice Frühen Hilfen.
Schwangerschaftskonflikt
Im Schwangerschaftskonflikt begleiten wir Sie in dem schwierigen Prozess, eine für Ihr Leben tragfähige und verantwortbare Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219 Strafgesetzbuch wird ausgestellt.
Bundesstiftung für Mutter und Kind
Sie sind schwanger, in Not und möchten einen Antrag bei der Bundesstiftung für Mutter und Kind stellen? Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen, wenn das Geld nicht reicht für die Kosten der Schwangerschaft und die Erstausstattung für Ihr Kind. Wichtig: Sie müssen sich vor der Geburt bei uns für eine Beratung anmelden.
Sie können bei uns Rat und Unterstützung für den Antrag erhalten. Auch darüber hinaus beraten wir Sie über alle Hilfemöglichkeiten, die Sie von verschiedenen Stellen erhalten können. Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesstiftung.
Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Wetteraukreis
Zentraler Kontakt Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Wetteraukreis
Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Vogelsbergkreis
Zentraler Kontakt Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Vogelsbergkreis
Hintergrund Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Schwangerenberatung in dem Konflikt, der sich aus dem Wunsch nach einem Abbruch der Schwangerschaft einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits ergibt. Sie ist nach deutschem Recht gemäß § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Die Beratungsstelle kann eine Beratungsbescheinigung ausstellen, wenn sie eine staatliche Anerkennung hat. Diese wird in Hessen erteilt vom Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales .
Die Bundesstiftung Mutter und Kind (Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie hilft schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen mit Zuschüssen. Gefördert wird die nötige Schwangerschaftskleidung, die Grundausstattung (zum Beispiel: Kinderbett, Kleiderschrank, Wickelkommode, Babywanne, Kinderwagen, Kinderkleidung), die kindgerechte Anpassung der Wohnung und Einrichtung. Stiftungsleistungen sind nicht pfändbar, zudem werden sie beim Bezug anderer Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesstiftung.