Verhütungsmittel-Fonds Wetteraukreis
Wenn Sie älter als 22 Jahre sind, müssen Sie Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel jedoch oft nicht leisten. Der Wetteraukreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme.
Für Ihre Selbstbestimmung und Ihre Sicherheit
Jede Frau sollte selbstbestimmt entscheiden, wann sie schwanger werden und wie viele Kinder sie bekommen möchte. Verträglichkeit und Sicherheit sollten bei der Wahl einer Verhütungsmethode im Vordergrund stehen, nicht die Kosten. Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Frauen, Männer, Trans*- und Inter*-Personen können die Kostenübernahme beantragen, wenn sie:
- mindestens 22 Jahre alt sind,
- im Wetteraukreis wohnen,
- eine dieser finanziellen Unterstützungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Wohngeld
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Leistungsbescheid (Kopie),
- Ausweis/Pass oder Meldebestätigung (Kopie),
- ein Kostenvoranschlag für kupferhaltige Spiralen (auch Hormonspirale), Ketten und Ball, Hormonimplantat
- oder ein Kostenvoranschlag für eine Sterilisation bei Mann oder Frau
- oder ein Rezept für Antibabypille, Hormonpflaster, Hormonring, Hormonimplantat oder Dreimonatsspritze (Kopie).
Nachsorgekosten sollten mit auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt werden. Nach Prüfung durch die Beratungsstelle erhalten Sie eine Bescheinigung für eine Kostenübernahme, die Sie in der Praxis oder in der Apotheke vorlegen. Die Praxis beziehungsweise Apotheke rechnet dann direkt mit der Regionalen Diakonie Oberhessen ab. Die Mittel werden vom Wetteraukreis zur Verfügung gestellt.
Wo und wie können Sie den Antrag stellen?
Sie können den Antrag hier online direkt beim Wetteraukreis stellen oder bei uns sowie in einer der unten genannten Beratungsstellen abgeben oder hierfür einen Termin mit einer Beraterin vereinbaren. Sie können den Antrag und die benötigten Unterlagen auch per Post oder E-Mail an eine der folgenden Schwangerenberatungsstellen senden.
Regionale Diakonie Oberhessen
Bahnhofstr. 26 I 63667 Nidda
T +49 6043 9640-0 oder -234
schwangerenberatung.wetterau@regionale-diakonie.de
Caritasverband Gießen e. V.
Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg
cbz-wetterau.friedberg@caritas-giessen.de
T +49 6031 5834
pro familia Friedberg
Saarstr. 30 I 61169 Friedberg
T +49 6031 2336 I friedberg@profamilia.de
In diesem Faltblatt Verhütungsmittelfonds zum Ausdrucken finden Sie weitere Informationen und das Formular für den Antrag (zum Abtrennen).
Link zur Website des Wetteraukreises: Verhütungsmittelfonds (wetterau.de)
Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Wetteraukreis
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