Integrationsfachdienst (IFD) Diakonie Oberhessen
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Schwerbehinderung (mit einem Schwerbehindertenausweis) oder Behinderung zum Thema Arbeit. Die Mitarbeitenden helfen behinderten Menschen, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten. Damit die Integration bei der Arbeit gut gelingen kann, können auch Vorgesetzte und Mitarbeitende beraten werden.
Es soll eine tragfähige Lösung mit allen Beteiligten gefunden werden. Die Fachberater und Fachberaterinnen nutzen ihre Netzwerke, um bei Bedarf weitere Unterstützende einzubinden.
Die Beratung ist auch in Gebärdensprache (DGS) und lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) möglich.
Wir schützen Ihre Daten und unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsfachdienstes (IFD) und der Reha-Träger.
Der IFD berät
- Menschen mit Schwerbehinderung, Menschen mit Behinderung
- Menschen, die von Behinderung bedroht sind
- Arbeitgeber:innen
- Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte
Service für Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Behinderung
Der IFD informiert berät und unterstützt Sie bei:
- gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
- Konflikten mit Kolleg:innen und Vorgesetzen
- Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
- akuten Krisensituationen
- einem Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
- Ihrer beruflichen Weiterentwicklung.
Service für Menschen mit Hörbehinderung
Der IFD informiert, berät und unterstützt Sie zu folgenden Themen:
- Hörschädigung und ihre Folgen im Arbeitsleben
- unterstützendes Kommunikationsverhalten
- technische Hilfsmittel
- Unterstützung bei der Beantragung und Vermittlung von Gebärdensprach-Dolmetscher:innen beziehungsweise Schrift-Dolmetscher:innen.
Die Beratung ist in Gebärdensprache (DGS) und lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) möglich.
Service für arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung oder Behinderung
Der IFD kann Sie im Auftrag des zuständigen Leistungsträgers beraten und unterstützen, um einen Arbeitsplatz zu finden.
Im Rahmen des Hessischen Perspektivenprogramms HePAS kann der IFD Menschen mit Schwerbehinderung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstützen.
Service für Arbeitgeber
Arbeitgeber*innen, Personalverantwortliche und betriebliche Helfer*innen oder Ansprechpartner*innen können sich mit ihren Fragen an den IFD wenden.
Der IFD informiert, berät und unterstützt Sie bei:
- Fragen zum Umgang mit Behinderung und zum behinderungsgerechten Einsatz
- Begleitung von Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung
- Fragen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Erstellen von Inklusionsvereinbarungen.
Integrationsfachdienst Oberhessen (IFD)
Straßheimer Straße 3, 61169 Friedberg
Das Service-Telefon des Integrationsfachdienstes erreichen Sie montags bis freitags.
Hintergrund Integrationsfachdienst
Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Erwerbstätig zu sein ermöglicht schwerbehinderten Menschen, wirtschaftlich unabhängig und selbstständig zu leben. Ein Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gleichzeitig ist es für viele schwerbehinderte Menschen schwierig, einen Arbeitsplatz auf Dauer zu behalten. Sie sind, noch stärker als andere, von wachsenden Leistungsanforderungen betroffen.
In den Integrationsfachdiensten stehen professionelle Berater:innen mit Fachkompetenzen bei allen Fragen zum Thema Behinderung und Arbeitsleben zur Verfügung. Die Berater:innen des Integrationsfachdienstes beraten, vermitteln und unterstützen schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Integrationsteams (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat). Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Integrationsfachdienste handeln interessensneutral. Ihr Ziel ist es, tragfähige und individuelle Lösungen mit allen Beteiligten zu finden.
Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und/sowie der Rehaträger.
Eine Beratung oder Begleitung ist nur möglich, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Integrationsamtes für die Leistungen erfüllt sind. Je nach Leistungsart müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein- darüber informiert der Landeswohlfahrtsverband. Daneben gibt es einige grundsätzliche Bedingungen, wie zum Beispiel die Vorlage einer anerkannten Schwerbehinderung. Eine Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Dafür sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Versorgungsämter) zuständig. Dort kann man auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Zertifizierung
Wir haben das Qualitätsaudit-Zertifikat nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.